Sozialkunde - Arbeit und Beruf II


1. Was versteht man unter beruflicher Flexibilität?

a) Die Eigenschaft, durch kollegiales Verhalten zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen zu können
b) Die Möglichkeit, jederzeit Überstunden leisten zu können
c) Die Möglichkeit, zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Kraftfahrzeug fahren zu können
d) Die Fähigkeit, sich beruflich den wandelnden Anforderungen des Arbeitslebens anpassen zu können
e) Die Fähigkeit, im Berufsleben sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch die der Arbeitnehmer vertreten zu können
2. Wie wird man Mitglied in einer Gewerkschaft?

a) Durch Gesetz und Verordnung
b) Durch eine freiwillige Willenserklärung
c) Durch Anordnung des Arbeitgebers
d) Durch Beitritt zur Berufsgenossenschaft
e) Durch Abschluss des Arbeitsvertrages
3. Welche Aussage über die Interessenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist richtig?

a) Sie müssen über ihre finanziellen Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen.
b) Sie können bei der Vorbereitung von Gesetzen durch Stellungnahme und Vorschläge mitwirken.
c) Sie vertreten stets die Gesamtinteressen der Bevölkerung.
d) Die Arbeit wird überwiegend durch öffentliche Zuschüsse finanziert.
e) Sie unterstehen der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
4. Welche Pflicht ergibt sich für den Arbeitgeber, der Jugendliche beschäftigt, aus dem Jugendschutzgesetz?

a) Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Arbeitsentgelts
b) Pflicht zur Bereitstellung der allgemeinen Arbeitskleidung
c) Pflicht, den Jugendlichen vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz zu schützen
d) Pflicht, dem Jugendlichen nach einer Arbeitszeit von vier Stunden eine warme Mahlzeit anzubieten
e) Plicht, die Personensorgeberechtigten (Eltern) regelmäßig über die Art der Beschäftigung zu unterrichten
5. Welche Aussage über Tarifverträge ist falsch?

a) Tarifverträge sind Verträge zwischen tariffähigen Parteien.
b) Tarifverträge können Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regeln.
c) Tarifverträge können Rechtsnormen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten.
d) Tarifverträge können für allgemein verbindlich erklärt werden.
e) Tarifverträge müssen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigt werden.
6. Was versteht man unter Tarifautonomie?

a) Das Recht der Arbeitgeber, übertarifliche Löhne zu zahlen
b) Die Abhängigkeit der Lohnerhöhung von der Steigerung des Bruttosozialprodukts
c) Die Pflicht der Arbeitgeber, mindestens Tariflohn zu zahlen
d) Das recht der Tarifvertragsparteien, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung abzuschließen
e) Das Recht der Gewerkschaften einen Streik auszurufen
7. Was dürfen Streikposten tun, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?

a) Arbeitswillige gewaltsam am Betreten des Betriebsgeländes hindern
b) Arbeitswillige veranlassen, sich freiwillig am Streik zu beteiligen
c) Ein- und ausfahrende Fahrzeuge durchsuchen
d) Zum Notdienst eingestellte Arbeitnehmer am verlassen des Betriebsgeländes hindern
e) Auf dem Betriebsgelände wichtige Abteilungen besetzen
8. An einer nicht von einer Gewerkschaft getragenen Arbeitsniederlegung beteiligen sich organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer einer Betriebsabteilung. Welche Aussage ist richtig?

a) Der Arbeitgeber kann alle an der Arbeitsniederlegung beteiligten Arbeitnehmer fristlos entlassen.
b) Die Gewerkschaft zahlt den organisierten Arbeitnehmern Streikgeld.
c) Die Agentur für Arbeit zahlt den nicht organisierten Arbeitnehmern Arbeitslosengeld.
d) Die Gewerkschaft muss die Arbeitsniederlegung innerhalb von zwei Tagen übernehmen und sie dadurch zum rechtlich zulässigen Streik machen.
e) Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer der nicht streikenden Betriebsabteilungen aussperren.
9. Welche Aussage über die Pflichten des Vorsitzenden des Betriebsrates ist falsch?

a) Er führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.
b) Er vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse.
c) Er leitet die Betriebsratsitzungen.
d) Er leitet die Betriebsversammlungen.
e) Er haftet für alle Handlungen des Betriebsrats, die den Arbeitgeber schädigen.
10. Was gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats?

a) Bestimmung des Wahlvorstands für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
b) Förderung der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer
c) Überwachung der Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften
d) Vorbereitung und Durchführung von Streiks
e) Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber
11. Für welchen Personenkreis gelten Betriebsvereinbarungen?

a) Nur für die leitenden Angestellten des Betriebs
b) Nur für die im Betrieb organisierten Arbeitnehmer
c) Nur für die im Betrieb beschäftigten Auszubildenden
d) Für alle im Betrieb beschäftigten Personen
e) Nur für die im Betrieb organisierten Arbeitnehmer
Nur für die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer
12. Welche Personen dürfen die Jugend- und Ausbildungsvertretung wählen?

a) Alle jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebs sowie die Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr nocht nicht vollendet haben
b) Nur die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebs, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören
c) Alle jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebs sowie die Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr nocht nicht vollendet haben
d) Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr nocht nicht vollendet haben und dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören
e) Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören
13. In welchem Fall hält der Betriebsrat die "Grundsätze für die Zusammenarbeit" des Betriebsverfassungsgesetzes ein?

a) Er entfernt Anschläge des Arbeitgebers vom schwarzen Brett.
b) Er lädt einen Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zur Betriebsversammlung ein.
c) Er fordert die Arbeitnehmer zur Arbeitsniederlegung auf, um eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen.
d) Er fordert vom Arbeitgeber, dass in allen Betriebsvereinbarungen die deutschen Arbeitnehmer gegenüber dne ausländischen besser gestellt werden.
e) Er fordert bei einem Streik die Arbeitswilligen auf, den Betrieb zu8 verlassen.
14. Welche Aussage über die Gewerkschaften ist falsch?
Die Gewerkschaften ...

a) wirken in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung mit.
b) bemühen sich um eine Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen.
c) vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Regierung und Parlament.
d) schließen Betriebsvereinbarungen ab.
e) beraten ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen.
15. In welchem Fall wird gegen die Tarifautonomie verstoßen?

a) Der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz über den Kündigungsschutz.
b) Der Bundesminister für Arbeit erklärt einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich.
c) Der einzelne Arbeitgeber schließt mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag ab.
d) Der Gesetzgeber regelt die Höhe des Mindesturlaubs.
e) Der Bundestag beschließt für eine begrenzte Zeit einen Lohnstopp.
16. Welche Aussage über Tarifverträge ist falsch?

a) Tarifverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
b) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den für seinen Betrieb geltenden Tarifvertrag an geeigneter Stelle auszulegen.
c) Die im Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitgeber des Wirtschaftsbereiches eingehalten werden.
d) Tarifverträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unwirksam.
e) Tarifverträge können vom Bundesministerium für Arbeit für allgemein verbindlich erklärt werden.
17. In der Metallindustrie findet ein Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung statt. Welche Aussage über die Zahlung von Lohn bzw. Unterstützungsgeld ist richtig?

a) Die ausgesperrten, jedoch arbeitswilligen Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber 50 % ihrer Vergütung.
b) Die in der IG Metall organisierten und streikenden Arbeitnehmer erhalten von der Gewerkschaft ein Streikgeld.
c) Die ausgesperrten, nicht organisierten Arbeitnehmer erhalten Arbeitslosengeld.
d) Alle organisierten Arbeitnehmer erhalten von der IG Metall ein Streikgeld, unabhängig davon, welcher Gewerkschaft sie angehören.
e) Alle Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitsamt Kurzarbeitergeld, unabhängig davon, ob sie streiken oder ausgesperrt sind.
18. Was darf ein Arbeitgeber als Gegenmaßnahmen auf einen Streik nicht tun?

a) Betriebsratsmitglieder, werdende Mütter und Schwerbehinderte aussperren
b) Nur die in einer bestimmten Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmer aussperren
c) Nur die Arbeiter aussperren, die Angestellten jedoch weiterbeschäftigen
d) Nur die Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebsteils aussperren
e) Einzelne Arbeitnehmer mit Notarbeiten beschäftigen
19. Welche Aussage über die Betriebsratswahlen sind falsch?

a) Sie werden alle vier Jahre durchgeführt.
b) Sie erfolgen geheim und unmittelbar.
c) Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
d) Wahlpflicht besteht für alle organisierten Arbeitnehmer.
e) Die Kosten der Wahl tragen die Arbeitgeber.
20. Welche Aussage über die Mitwirkung der Gewerkschaft an den Betriebsversammlungen entspricht dem Betriebsverfassungsgesetz?

a) Ist die Gewerkschaft im Betrieb vertreten, da hat sie das Recht Beauftragte zu entsenden.
b) Der Beauftragte der Gewerkschaft kann an der Betriebsversammlung nur teilnehmen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
c) Gewerkschaftsvertreter dürfen nur an der Versammlung teilnehmen, wenn diese außerhalb des Betriebs durchgeführt wird.
d) Der Beauftragte der Gewerkschaft ist in der Betriebsversammlung stimmberechtigt.
e) Nimmt der Arbeitgeber an der Betriebsversammlung teil, so kann auch die Gewerkschaft einen Beauftragten entsenden.
21. Welche Aussage über die Betriebsvereinbarung ist richtig?

a) Se wird zwischen einer Gewerkschaft und dem Arbeitgeber abgeschlossen.
b) Sie kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
c) Sie gilt nur für Angestellte eines Betriebs.
d) Sie gilt nur für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eines Betriebs.
e) Sie darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
22. Wie setzt sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Einigungsstelle zusammen?

a) Aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaften
b) Aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Staates, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften
c) Aus einem Arbeitsrichter als Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften
d) Aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat benannt werden
e) Aus einem Arbeitgebervertreter, dem Vorsitzenden des Betriebsrates sowie einem Gewerkschaftsvertreter
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